Von CSR über ESG zu wahrer Nachhaltigkeit

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Effektives Management von ESG-Risiken

ESG (Environmental, Social & Corporate Governance ) und die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist in vielen Branchen ein vielfach und auch kontrovers diskutiertes Thema. Kaum eine Strategie, eine politische Agenda, ein Zeitungsartikel, ein Geschäftsbericht oder auch ein Unternehmensporträt, das sich nicht ausführlich mit dem Wort Nachhaltigkeit beschäftigt.
Erst kürzlich wies das britische Magazin Economist darauf hin, dass wir allerdings mit den drei Buchstaben den Planeten nicht retten werden ( ESG: Three letters that won’t save the planet ) und wies unter anderem auf einen Investitionswahn hin. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten und er wurden Text mit der Überschrift ” ESG: Three letters that might save the planet ” veröffentlicht.

In diesem kontroversen Umfeld bewegen sich auch Finanzdienstleister, die spätestens seit der Veröffentlichung der Sustainable Finance Strategy durch die EU-Kommission im Juli 2021 Nachhaltigkeitskriterien bei der Risikobewertung berücksichtigen sollten. Auch eine Umfrage der BaFin beschäftigte sich mit der Frage, wie Banken, Versicherer und Wertpapierunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen (siehe BaFin Journal Oktober 2021 ). Die Mehrzahl der 381 in der Studie berücksichtigen Unternehmen aus dem Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor sind für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert. Die Ergebnisse zeigen jedoch auch einen großen Nachholbedarf im Risikomanagement , insbesondere bei der Verwendung interner Stresstests, aber auch bei strategischen und organisatorischen Festlegungen.

Wir sprachen mit Tobias Hertel (Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft | Ruhr-Universität Bochum) , Laura Mervelskemper (GLS Bank) , Jens Teubler (Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie) und Holger A. Tietz (GovSol GmbH) über das kontrovers diskutierte Thema Nachhaltigkeit und Wege und Herausforderungen, wie Finanzdienstleister ihr Risikomanagement unter ESG -Kriterien ausrichten können.… Weiterlesen

Bankkalkulation und Risikomanagement

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Steuerung und Controlling in Kreditinstituten

Seit vielen Jahren steigt der Druck der Regulierung im Bereich der Banken und insgesamt im Bereich der Finanzdienstleister. Die Regulatorik hat einen großen Einfluss auch auf die Strategie, die Geschäftsmodelle und die Profitabilität der Banken. Hierbei haben die regulatorischen Veränderungen auch einen großen Einfluss auf die Kalkulationsmethodik der Banken (siehe beispielsweise EU Taxonomie, Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) oder die EBA Guideline on loan origination and monitoring).

Was die Bankkalkulation als ein Kernstück des Bankcontrollings und der Banksteuerung heute bestimmt, wird in der umfassend aktualisierten vierten Auflage des Praxisbuchs “Bankkalkulation und Risikomanagement ” präsentiert.

Das Buch ist in acht Teile gegliedert. Nach einem einführenden Teil (Grundbegriffe, Teilgebiete, methodische Basis, aufsichtsrechtliche Anforderungen der Bankkalkulation) folgt im zweiten Teil eine Darstellung der Aufgaben der Bankkalkulation. Teil 3 setzt sich mit der Bruttomargenermittlung im Festzinsgeschäft (u.a. der Marktzinsmethode, Barwertmodelle, Berücksichtigung impliziter Optionen ) auseinander. Der vierte Teil diskutiert unsichere (variable) Zinsgeschäfte. Mit der Nettomargenermittlung in der Einzelgeschäftskalkulation beschäftigt sich der fünfte Teil. Die Bestandteile der Banksteuerung und der konzeptionelle Rahmen werden im sechsten Teil präsentiert. Den Schwerpunkt von Kapitel 7 bilden die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen im Kontext Banksteuerung und Risikomanagement . Hierbei werden auch die methodischen Grundlagen des Risikomanagements ( Varianz -Kovarianz-Modell, Historische Simulation , Monte-Carlo- Simulation etc.) skizziert. Der abschließende achte Teil beschreibt – im Sinne eines Ausblicks – mögliche Entwicklungslinien der Bankkalkulation.

Fazit: Das Buch von Konrad Wimmer liefert einen kompakten und umfassenden Ein- und Überblick zur Bankkalkulation und zum Risikomanagement . Details zur Publikation


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Compliance-Managementsystem nach DIN ISO 37301:2021

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Bereits vor rund acht Jahren wurde die ISO-Norm 19600 veröffentlicht, die Richtlinien für den Einsatz von Compliance -Management-Systemen (CMS) beinhaltet. Derartige CMS helfen, die Risiken regelwidrigen Verhaltens zu erkennen, zu verstehen und richtig darauf zu reagieren. Allerdings war die ISO 19600 nur als empfehlende Norm konzipiert und damit zunächst nicht unmittelbar zertifizierbar. In den vergangenen Jahren wurde durch die ISO (International Organization for Standardization) ein Prozess eingeleitet, die ISO 19600 zu einer zertifizierbaren Norm weiterzuentwickeln. Die neue und überarbeitete ISO 37301:2021 ” Compliance management systems — Requirements with guidance for use”wurde am 13. April 2021 veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Ein Compliance -Managementsystem (CMS) nach dem international anerkannten Standard DIN ISO 37301 ist eine wichtige Komponente nachhaltiger Unternehmensstrategie und einer der Bausteine zu einer hohen ESG -Konformität (Environment, Social, Governance), die immer häufiger zu den entscheidenden Kriterien für Investitionen zählt. Durch die gemeinsame Harmonized Structure (HS) lässt sich ein CMS optimal mit Qualitäts- und Risikomanagement verbinden.

Dieses Fachbuch versteht sich als Gebrauchsanweisung für alle Führungskräfte sowie für Chief Compliance Officer und andere Mitarbeitende, die Verantwortung für eine rechtssichere Ablauforganisation tragen.

Der Aufbau orientiert sich an der Norm und jedes Kapitel enthält unter anderem: den vollständigen Normtext der DIN ISO 37301:2021

Praxiserläuterungen zu den Anforderungen der Norm

Rechtliche Einordnung und Exkurse zu aktueller Rechtsprechung

Auditchecklisten und Tipps eines Lead-Auditors zur Zertifizierungsvorbereitung

Damit eignet es sich sowohl als Einführung in die Thematik als auch für die erfolgreiche Implementierung, Auditierung und (Re-)Zertifizierung.

Entlang des Originaltextes der DIN ISO 37301 werden in diesem Buch die vielfältigen Aspekte von Compliance -Managementsystemen erläutert.… Weiterlesen

Betrugsrisiken wachsen 2023 weiter – die Investitionen in KI und Analytics zur Abwehr auch

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Mehr als 4,7 Billionen US-Dollar Schaden entsteht Unternehmen weltweit allein durch Mitarbeiter-Betrug. Hinzu kommen viele weitere Milliarden durch Betrug von externen Dritten. Und nicht nur Unternehmen werden geschädigt, sondern auch Privatpersonen. Kein Wunder also, dass Unternehmen kräftig in Technologie zur Bekämpfung dieser Delikte investieren. Dies geht aus einer aktuellen Studie von SAS , einem der weltweit führenden Anbieter von Lösungen für Analytics und künstliche Intelligenz ( KI ), in Zusammenarbeit mit der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) hervor. Demnach erwarten 60 Prozent der Unternehmen in den nächsten zwei Jahren eine Aufstockung ihrer Budgets für Technologien zur Betrugsbekämpfung – obwohl finanzielle Restriktionen nach wie vor ein erhebliches Hindernis darstellen.

Zahlungsvorgänge und Beschaffung im Fokus

Fast 30 Prozent der rund 900 befragten Fachverantwortlichen melden eine verstärkte Nutzung von digitalen Forensik- oder E-Discovery-Tools und Fallmanagement-Tools. Beim Einsatz von Analytics verfolgen Unternehmen häufig einen risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass sie ihre Analyseinitiativen auf die Bereiche des Unternehmens ausrichten, in denen das Betrugsrisiko am höchsten ist oder in denen die Beweise für potenziellen Betrug durch Mitarbeiter mithilfe von Datenüberwachung und -auswertung am effektivsten erbracht werden können. Typische Beispiele dafür sind betrügerische Zahlungsausgänge (43 Prozent) sowie Betrug bei Beschaffung und Einkauf (41 Prozent). Potenziell eher rückläufig hingegen sind Konzepte, die im Zuge von hybriden Arbeitsmodellen mit weniger Präsenz der Mitarbeiter vor Ort im Unternehmen kaum greifen, etwa biometrische Methoden, bei denen 15 Prozent der Befragten einen Rückgang oder eine Verzögerung feststellen.

Palette der Betrugsrisiken wächst auch für Endverbraucher

Die Studie konzentriert sich insbesondere auf den Betrug durch Mitarbeiter.… Weiterlesen

ESG-Risiken sind Investmentrisiken

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Vor wenigen Jahren noch waren die Stichworte Nachhaltigkeit (engl. Sustainability) und ESG in Unternehmen vornehmlich etwas für eine kleinere Gruppe von Mitarbeitern, die sich um die Darstellung des Unternehmens in Nachhaltigkeitsfragen kümmerte und gegebenenfalls einen Nachhaltigkeitsbericht verfasste, mit dem operativen Geschäft jedoch wenig Berührungspunkte hatte. Das war eigentlich schon damals erstaunlich, wird Nachhaltigkeit doch definiert als „alle Aktivitäten, die dazu beitragen, Wohlstand und gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu verringern“. ESG steht für Belange der Umwelt, Sozialem und guter Unternehmensführung – und all diese Bereiche betreffen die strategische Ausrichtung eines Unternehmens sowie dessen Geschäftstätigkeit fundamental.

Während der Bereich der Unternehmensführung, insbesondere mit den Regeln zu Compliance, schon seit einiger Zeit größere Aufmerksamkeit genießt, nimmt der Fokus auf Umwelt und Soziales maßgeblich zu. Dazu beigetragen haben zwei Stakeholder, wie sie unterschiedlicher kaum sein könnten: Die Bewegung „Fridays for Future“ (FFF) und institutionelle Investoren, wie zum Beispiel Blackrock. FFF hat den Klimawandel ins Bewusstsein vieler gebracht, und der jährliche Brief von Blackrock-CEO Larry Fink fordert dazu auf, das E, aber auch S und G stärker in der Unternehmensstrategie zu verankern – Tenor: ESG-Risiken sind Investmentrisiken.

Die Herausforderung vieler Unternehmen liegt nun darin, sicherzustellen, dass Nachhaltigkeit zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie ist, statt eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die neben der Geschäftsstrategie steht. In vielen Unternehmen wird dafür ein Chief Sustainability Officer eingesetzt, eine Rolle, die häufig durch den CEO oder CFO wahrgenommen wird. Der Chief Sustainability Officer ist gleichwohl darauf angewiesen, dass die Nachhaltigkeit im täglichen Geschäft verankert wird.… Weiterlesen

ESG-Strategie ist Kernaufgabe für Risikomanager

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Mehr als die Hälfte der Risikomanager sind bereits maßgeblich an den ESG -Bemühungen ihres Unternehmens beteiligt. 77 Prozent sagen, dass die Risikomanagement -Funktion eine noch stärkere Rolle bei der Entwicklung und Steuerung von ESG -Strategien spielen sollte. Trotz dieser Ambitionen der Risikomanager haben bisher nur wenige Unternehmen konkrete und messbare Maßnahmen ergriffen, um den Risiken aus ESG -Anforderungen Rechnung zu tragen. Dies fand WTW, ein multinationales Risikomanagement -, Versicherungsmakler- und Beratungsunternehmen, in seinem 2022 erstmals durchgeführten ESG Global Risk Managers Survey heraus.

An der Befragung beteiligten sich zwischen April und August 2022 weltweit 312 Unternehmen aller Größenordnungen, darunter 32 aus dem deutschsprachigen Raum (DACH). Der Survey untersucht, wie sich ESG -Faktoren auf das Risikomanagement auswirken und wie die Risiko -Verantwortlichen bislang in Entwicklung und Steuerung von ESG -Strategien eingebunden sind.

” ESG rückt weltweit in den Fokus der Risikomanager“, so Thomas Olaynig, Leiter Corporate Risk & Broking DACH bei WTW. Im Widerspruch dazu steht aber, dass die bisher getätigten Fortschritte der Unternehmen – das Festschreiben von konkreten Maßnahmen und messbaren Zielen – noch auf sich warten lassen: Nur 17 Prozent der Teilnehmer bestätigen, im Risikomanagement über dokumentierte ESG -Ziele mit klaren Meilensteinen zu verfügen. “Unternehmen können sich aber nur dann gut gegen ESG -Risiken absichern, wenn sie relevante Ziele, Maßnahmen und Erfolge vorweisen können“, sagt Olaynig.

Ein Drittel der Befragten gibt an, dass ESG bereits heute die Risikostrategie ihres Unternehmens beeinflusst, weitere neun Prozent erwarten dies für die kommenden zwei Jahre. Unter den Befragten im DACH-Raum erkennen nur 24 Prozent bereits einen Niederschlag im jetzigen Risikomanagement , aber 54 Prozent erwarten ihn in den kommenden zwei Jahren.… Weiterlesen

ISO 26000 Übersicht

Die ISO 26000

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“Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung”

Grundlegendes

Als erste Norm zum Thema “Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung wurde die DIN ISO 26000 in 2011 publiziert und ist ein Leitfaden mit freiwilliger Anwendung zu betrachten – d.h., sie ist NICHT zertifizierbar!

Die Zielgruppen der ISO26000 sind Unternehmen und Organisationen, unabhängig von Größe, Struktur und Geschäftsbereich.

Wesentliches

Als wesentliche Praktiken zur Verankerung gesellschaftlicher Verantwortung macht die ISO 26000 zwei Punkte aus:

  1. Annerkennung gesellschaftlicher Verantwortung
  2. Identifizierung und Einbingung der Anspruchsgruppen

    Inhalte

    Die Basis der DIN ISO 26000 bilden die folgenden 7 Kernthemen:

    • Organisation
    • Menschenrechte
    • Arbeitspraktiken
    • Umwelt
    • Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken
    • Konsumentenanliegen
    • Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft

      Prinzipien

      Die Prinzipien der Handlungserwartungen an gesellschaftlich verantwortliche Unternehmen und Organisationen lauten:

      1. Rechenschaftspflicht
      2. Transparenz
      3. ethisches Verhalten
      4. Achtung der Interessen der Stakeholder
      5. Achtung der Rechtsstaatlichkeit
      6. Achtung internationaler Verhaltensstandards
      7. Achtung der Menschenrechte

Die ISO 2600 soll Unternehmen auf unterstützende Weise aufzeigen, was zu einer nachhaltigen Entwicklung gehört und was Unternehmen selbst bewirken können. Sie stellt dazu anerkannte Referenzrahmen zur Verfügung und gibt Hilfestellung bei der Erstellung einer individuellen Corporate Social Responsibility (CSR) -Strategie. Zusätzliche Unterstützung erhalten Unternehmen über Initiativen wie die UN Global Compact oder die Global Reporting Initative (GRI).

Die ISO-Norm 26000 behandelt die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und anderen Organisationen. Sie soll ihnen als Leitfaden zur Orientierung dienen.

Ob Papierformate, Zahnbürsten, Teddybären oder metrische Gewinde in Schrauben: Für fast alle Dinge gibt es Normen, die einheitliche Größen, bestimmte Eigenschaften und vieles andere festlegen. In Deutschland gibt es dafür das Deutsche Institut für Normung (DIN), international werden viele Normen von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) erarbeitet.… Weiterlesen

Verpflichtung des Geschäftsführers zur Einrichtung eines Compliance-Management-Systems

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Das OLG Nürnberg hat in einem Endurteil vom 30.3.2022 – 12 U 1520/19 – den Schadensersatzansprüchen einer Gesellschaft gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Schädigung der Gesellschaft stattgegeben und den beklagten Geschäftsführer zu der Zahlung einer hohen sechsstelligen Summe verurteilt. Im Rahmen der Urteilsbegründung beschäftigt sich das OLG Nürnberg ausführlich mit den Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers und der Verpflichtung zur Einrichtung eines Compliance-Management-Systems, die sich aus der Legalitätspflicht ergibt. Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Schadensersatzanspruchs

Die Anspruchsgrundlage des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs ist § 34 Abs. 2 GmbHG . Danach haften Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. In dem konkreten Fall hatte der Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag mit der Komplementär-GmbH, nicht aber mit der Klägerin in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.

Das Gericht knüpfte die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH unmittelbar an die Verletzung der Pflichten aus der organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung an. Sie ist nicht von der Existenz eines Anstellungsvertrags abhängig.

Der Maßstab für den Umfang der Geschäftsführerpflichten ist die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsführers gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer – nach der Meinung des Gerichts – den Gesellschaftszweck möglichst effektiv verfolgen muss. Für diese Beurteilung ist einerseits das Unternehmen (Art, Größe, wirtschaftliche Lage), andererseits die konkrete Geschäftsführungsmaßnahme (Umfang, Bedeutung, Folgen) zu berücksichtigen . Ferner sind persönliche Merkmale des Geschäftsführers, wie das Alter, die Unerfahrenheit, die Unkenntnis und dessen konkrete Belastungssituation unerheblich . Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers

Die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsführers umfasst, eine interne Organisationsstruktur im Unternehmen zu schaffen, die die Rechtmäßigkeit und Effizienz ihres Handelns gewährleistet.… Weiterlesen

Cyber Security im Bankenumfeld

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Effizientes und effektives IT-Risikomanagement

Mit Cyber-Crime wird seit knapp 20 Jahren mehr Geld verdient als im internationalen Drogenhandel. Tendenz steigend – je weiter die Digitalisierung voranschreitet, umso größer wird die Gefahr, Opfer von Cyberkriminalität zu werden!

Das Thema Cyber- Risiko ist eines der Top-Themen für Unternehmen weltweit, gleichzeitig lag die Aufklärungsquote von Cyber-Attacken in Deutschland im Jahr 2021 lediglich bei unter 30 Prozent. Im Allianz Risikobarometer 2021 wurden die Risiken aus Cyber-Attacken auf Platz drei der wichtigsten weltweiten Unternehmensrisiken genannt. Die Top-Platzierung aus dem Vorjahr wurde nur aufgrund der Auswirkungen der Corona- Pandemie verfehlt.

In der Finanzbranche ist Cyber Security von besonderer Bedeutung. Während Banken in der Lage sind, den Kreditausfall eines durchschnittlichen Kreditnehmers zu kompensieren, kann schon eine einzige erfolgreiche Cyber-Attacke die Aktivitäten eines Instituts komplett stilllegen. Der damit entstehende Reputationsschaden wäre immens. Gemäß einer Umfrage der Boston Consulting Group aus dem Jahr 2019 treffen Cyber-Attacken Finanzdienstleistungsunternehmen 300-Mal häufiger als andere Unternehmen.

Einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter rund eintausend Firmen ab zehn Mitarbeitern zufolge wurden drei von vier Unternehmen bereits Opfer von Cyber-Angriffen. Sabotage, Datendiebstahl und Spionage verursachen jährlich mehr als 100 Milliarden Euro Schaden durch Produktionsausfälle, Beschädigungen des Maschinenparks, Patentdiebstahl und Cyber-Erpressung. Tendenz steigend – denn Cyber-Sicherheitsexperten warnen, dass die Anzahl der Cyber-Attacken deutlich zunehmen wird.

Die Frage lautet deshalb schon lange nicht mehr, OB Sie angegriffen werden, sondern nur noch: WANN!

Die Stilllegung einer Bank kann wiederum zu Störungen des gesamten Sektors führen, da die Finanzbranche sehr stark vernetzt ist. Fällt zum Beispiel eine Börse oder ein Zahlungsverkehrssystem aus, sind davon sofort tausende Teilnehmer betroffen.… Weiterlesen

Risikomanagement im Leasing

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Allein die Tatsache, dass dieses Buch nach gerade einmal sieben Jahren bereits in der dritten Auflage erscheint, zeigt wie hochaktuell und wie relevant das Thema Risikomanagement für Leasinggesellschaften und auch die gesamte Finanzbranche ist. Es ist weit mehr als lediglich das Abhaken von Checklisten oder eine stupide Soll-an-Haben-Buchung im Rechnungswesen. Risikomanagement hat sich mittlerweile als ernstzunehmende Entscheidungsstütze im Unternehmen emanzipiert. Keine “Good Governance” kommt mehr ohne Risikomanagement aus! Dies zeigt sich allein in den verschärften Vorgaben und Durchgriffsmöglichkeiten der Bankenaufsicht gegenüber Kapitalmarktunternehmen im Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz als Reaktion auf jüngste Skandale, wie etwa im Fall Wirecard.

Natürlich ist das “risikoseitige Vokabular” im Vergleich zu den vorherigen Auflagen weitgehend gleichgeblieben. Gleichzeitig gab es aber speziell durch die fortschreitende Digitalisierung der Geschäftsmodelle zusätzliche oder ergänzende Anforderungen. Wenn Digitalisierung eine olympische Disziplin wäre, würde ihr Motto anstatt “höher, schneller, weiter” wohl eher “schlauer, schneller, billiger, bequemer” lauten. Aus Risikosicht ergibt sich dadurch aber auch eine völlig neue Risikolage, denn viel stärker als beim Risikofaktor Mensch im Zusammenhang mit beispielsweise einer fehlerhaften Kreditentscheidung entsteht aufgrund der erhöhten Vernetzung die Gefahr eines systematischen Fehlers (IT- Risiko ).

IT-Fragestellungen und IT-Risiken stehen im Mittelpunkt von vielen Regulierungsvorhaben. Und damit nicht zuletzt auch bei den Neuerungen der MaRisk 2021 bzw. BAIT 2021. Durch die Novellierungen, die maßgeblich von EBA-Leitlinien getrieben waren, sollte es zu einer größeren Vereinheitlichung des Aufsichtsniveaus (“level playing field”) der Institute innerhalb der EU kommen. Neben Cyber- und IT-Risiken wurden in diesem Buch auch die immer wichtiger werdenden Anforderungen an Auslagerungen und das Outsourcing Controlling aufgenommen.… Weiterlesen